STIMME von und für Minderheiten # 25
"Ein Gespenst geht um in Europa - das Gespenst des Rassismus"
von Doris Sottopietra
Die Zeiten, als Europa in Angst vor dem Kommunismus erstarrte, sind schon lange vorbei. Dieses "Problem" hat sich, so scheint es, von selbst gelöst; an seine Stelle ist aber ein neues, sehr beängstigendes getreten, jener Rassismus nämlich, der ganz konkret und real in vielen westeuropäischen Ländern zutage tritt. Die "Feindbilder", die er sich sucht und schafft, sind großteils historisch neue, der aktuellen Situation des jeweiligen Landes angepaßt, doch seine "Formen", was meint: Inhalte und Argumentationen, scheinen bekannt.
Was nun kennzeichnet diesen Rassismus, der europaweit zu beobachten ist und in manchen Ländern bereits mörderische Züge angenommen hat? Wie kann jener Rechtsextremismus definiert werden, der - als direkter Angriff auf jedes demokratische System - einen unmittelbaren Handlungsbedarf offenbart? Und nicht zuletzt - wo liegen jene Schnittpunkte, die Rassismus und Rechtsextremismus zu einer "wählbaren" Ideologie in Europa machen?
Definitionsprobleme
Die Definition von Rassismus und Rechtsextremismus erweist sich in einer ersten Annäherung als nicht ganz einfach; die Begriffe Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremismus scheinen in der gegenwärtigen Diskussion nicht getrennt auf, sondern vermischen sich. Diese "Verwirrung der Ideen" (Taguieff 1992) kommt zustande, da einerseits jede verbale oder nicht-verbale Äußerung, Haß, Verachtung, Feindschaft oder Aggression gegen einen einzelnen Menschen bzw. gegen eine Gruppe von Menschen mit dem Attribut "rassistisch" belegt wird, andererseits aber der Terminus "Rassismus" einen ganz deutlichen Bezug zu spezifisch modernen Praktiken der Massenvernichtung aufweist. Hier werden diese Formen nicht getrennt, sondern es wird davon ausgegangen, daß Rassismus als negative Einstellung gegenüber anderen Menschen und Rassismus als System der Ausrottung in letzter Konsequenz ineinander münden.
Zur gleichen Zeit ist aber das Phänomen zu beobachten, daß gerade die Gleichsetzung der beiden genannten Formen nicht ertragbar ist. "Rassismus als System der Ausrottung" schmerzt und - vor allem - erinnert an jene Geschehnisse in der jüngeren Geschichte, die den Menschen einen neuen kategorischen Imperativ aufgezwungen haben.1 Die Benennung fremdenfeindlicher Einstellungen und Verhaltensweisen als "Rassismus" ist vielleicht gerade aus diesem Grunde im täglichen Diskurs selten geworden; sowohl die Bevölkerungen der verschiedenen westeuropäischen Länder als auch die politischen Vertreter vieler Staaten ziehen deshalb die Begriffe "Fremden- bzw. Ausländerfeindlichkeit" vor, als Reaktion auf eine fremdenfeindliche Stimmung wird gar von einem "Ausländerproblem" gesprochen.
Dem Terminus Rechtsextremismus geht es hinsichtlich einer eindeutigen Definition ähnlich; auch er wird nicht scharf von anderen getrennt, sondern findet sich oftmals in einer Reihe mit den Begriffen Rechtsradikalismus, Neofaschismus, Neonazismus und anderen. Allerdings zeichnet sich Rechtsextremismus durch zentrale, ihn charakterisierende "Werte" aus, so durch das Prinzip der "Natur" bzw. die "Natürlichkeit" und das "Volk" bzw. die "Volksgemeinschaft". Gemäß der Überzeugung, daß "ein ehernes Gesetz der Natur" wie auch eine "natürliche Auslese" vorherrsche, ist es denn auch logisch, die Gesellschaft als ein hierarchisch wohlgeordnetes Gebilde zu sehen, die jedem Individuum, jedem Stand, jedem Volk und jeder "Rasse" eine eigene, ganz bestimmte Position zuweist.
Die Realität allerdings widerspricht dieser Auffassung, da sich in ganz Europa seit der Französischen Revolution und der Aufklärung die Erkenntnis vom gleichen Wert aller Menschen durchgesetzt hat. Der Rechtsextremismus kämpft also gegen bestehende gesellschaftlich-politische Formen an, ein Kampf, den er nur führen kann, wenn er Feindbilder und Sündenböcke konstruiert, die als "Erklärung" und als "Problemlösungsansätze" präsentiert werden. Diese "Erklärungen" bestechen in ihrer einfachen und dichotomen Sichtweise: Sie trennen klar zwischen Gut und Böse, zwischen Freund und Feind - und nehmen mitunter den Charakter von Verschwörungstheorien an.2 Was Rechtsextremismus zur Gefahr für jedes demokratische System macht, ist also seine antidemokratische, antiliberale und antisoziale Vorstellung vom Aufbau einer Gesellschaft.
Mythos "Rasse"
Wie verhält es sich diesbezüglich nun mit Rassismus? - Zu Beginn des Jahres 1950 gab die UNESCO eine Untersuchung in Auftrag, die sich dezidiert mit "Menschenrassen" befaßte. Die vordringliche Frage dabei war - als eine Lehre bzw. Last des Nationalsozialismus, der mit seiner Definition von "wertvollen und unwerten Rassen" den Massenmord an Juden, Behinderten, Homosexuellen, Roma und Sinti ideologisch legitimiert hatte -, zu klären, ob es noch legitim ist, von verschiedenen "Menschenrassen" zu sprechen. In der abschließenden Studie "UNESCO Statement of Race" (1950) hält das Untersuchungsteam, das aus Biologen und Soziologen bestand, ausdrücklich fest, daß es keine verschiedenen "Menschenrassen" gibt. Erklärt wird diese Erkenntnis damit, daß die "Menschwerdung", d. h. das Auftreten der Gattung Mensch, ein einziges Mal in der Geschichte stattgefunden hat, somit also alle phänotypischen Unterschiede auf eine verschiedene Entwicklung der Gruppen - sei dies durch Spaltung oder Isolation einer Gruppe oder durch differente klimatische Bedingungen - zurückgeführt werden muß. Die genetischen Gemeinsamkeiten von Menschen mit unterschiedlichen körperlichen Merkmalen (Hautfarbe etc.) sind weitaus größer als die Differenzen zwischen ihnen; daraus ergibt sich auch der logische Schluß, daß aus phänotypischen Merkmalen keinerlei Verhaltensweisen bzw. psychische oder mentale "Verfassungen" des Individuums bzw. der Gruppe abgeleitet werden dürfen.
Trotz dieser Erkenntnis wird aber von "Rassen" gesprochen und werden Menschen in verschiedene "Rassen" eingeteilt. Der Mythos Rasse3 ist langlebig; dies verweist aber nicht auf seinen Wahrheits-, sondern vielmehr auf den ideologischen Gehalt, der diesem Begriff unterlegt wurde und wird.
Der differentialistische Kulturalismus
Die Zunahme an rassistischen Einstellungen in Europa - besonders seit den 80er Jahren - führt zu einem allgemeinen Unbehagen und zur Suche nach Wegen und Methoden, diesem
Phänomen wirksam zu begegnen. Exzesse wie zum Beispiel brennende Häuser von Asylanten und öffentliche Jagden auf Ausländer/innen vor applaudierendem Publikum lassen das Gefühl vorherrschen, als ob alle Arbeit und Anstrengung der letzten Jahrzehnte gegen Rassismus und Rechtsextremismus nicht gefruchtet hätten. Der Antirassismus steckt in einer tiefen Krise, nicht zuletzt deshalb, weil der Rassismus der Gegenwart keineswegs ident ist mit jenem aus vergangenen Zeiten.
Die bisher bekannte antirassistische Argumentation stützt sich auf ein Fundament, das in den 30er und 40er Jahren dieses Jahrhunderts gelegt wurde und bis in die 70er Jahre großen Anklang fand. Im Mittelpunkt dieser Argumentation steht die Kultur, oder um es präziser zu benennen: die Bedeutung der sozialen und kulturellen Faktoren zur Formung der Persönlichkeit. Drei Grundpfeiler sind es, die diese kulturalistische Sichtweise tragen, nämlich die Unabhängigkeit kultureller Phänomene, die Prägung der mentalen Strukturen und Lebensformen durch Kultur und die Gleichheit der Werte aller Kulturen. In einem fortschrittlichen Glauben an die unbegrenzte Macht der Bildung, die zur Zerstörung von Vorurteilen führt, wurde der "Rasse" also die Kultur als determinierender Wert entgegengehalten, eine in ihrer Intention positive Argumentation, die nun einen deutlichen Mißbrauch erfährt: Das Merkmal der Rasse wird zu einem Merkmal der Kultur umgewandelt, die "rassische Reinheit" erfährt eine Neubelebung als "authentische kulturelle Identität", und das Lob der Differenz wird zum Recht auf Differenz (Taguieff 1992: 236).
Dieser "Logik" folgend ist Kultur auch nichts, was das Individuum erlernt und durch Sozialisation vermittelt bekommt, sondern sie "haftet" an ihm für alle Zeiten, d. h. sie ist nicht ablegbar, austauschbar oder veränderbar. Kultur wird hier nicht durch einen sozialen Prozeß weitergegeben und kann auch nicht "zurückgedrängt" werden, sondern determiniert das Individuum. Diese "Definition" von Kultur als quasi biologische Konstante ist das zentrale Charakteristikum des gegenwärtigen Rassismus und bedeutet eine Verschiebung der biologischen Ungleichheit der Menschen zur Verabsolutierung kultureller Differenzen. Zu Recht kann man deshalb von einem neuen Rassismus sprechen, der sich dadurch auszeichnet, ein "Rassismus ohne Rassen" zu sein; allerdings ist das weniger ein Paradoxon als vielmehr die Transformation von Kultur in eine "zweite Natur". Beispiele dieser Art von Argumentation finden sich viele; ihnen gemeinsam ist, zu "erklären", warum bzw. welche Individuen und Gruppen fähig bzw. nicht fähig sind, sich unseren (westlichen) Gesellschaften anzupassen. Mit anderen Worten: Kultur als "biologisches" Merkmal trägt immer das Moment der "Assimilationsfähigkeit bzw. -unfähigkeit" in sich!
Vom Kosmopoliten zum Dorfbewohner
An dieser Stelle seien zwei Schriften hervorgehoben, die hinsichtlich der genannten Thematik von besonderem Interesse sind. Das erste ist jenes "Heidelberger Manifest", das von elf Hochschulprofessoren in Mainz verfaßt und 1982 veröffentlicht wurde. Wegen der "Unterwanderung des deutschen Volkes durch Zuzug von Millionen von Ausländern und ihren Familien" und aus Sorge wegen der "Überfremdung unserer Sprache, unserer Kultur und unseres Volkstums", was unweigerlich zu den "bekannten ethnischen Katastrophen multikultureller Gesellschaften" führt, scheuen sich die Autoren nicht, uns, "das Volk", an sein "Naturrecht auf Erhaltung seiner Identität und Eigenart" zu erinnern. Nach Bekanntwerden des "Manifests" waren die Herausgeber mit starker Kritik konfrontiert, wiesen aber jede rechtsradikale Gesinnung und Ausländerfeindlichkeit mit den Worten zurück, keine "biologischen" oder rassistischen Argumente zu verwenden, sondern lediglich kulturelle (Heidelberger Manifest 1982: 12)4.
Für das zweite Beispiel muß man nicht in die Ferne schweifen, denn es liegt viel näher; auch hier, in der "Wiener Erklärung" der FPÖ aus dem Jahre 1992, geht es laut dem Verfasser Jörg Haider um die "Respektierung von kultureller Identität" und besonders um das "Menschenrecht auf Heimat", denn "kein Volk läßt sich auf Dauer gefallen, zu Fremden in der Heimat degradiert zu werden". Und auch hier wird - in leichter Abwandlung zum oben genannten Beispiel - dezidiert festgehalten: "Das hat nichts mit Ausländerfeindlichkeit, sondern schlicht und einfach mit der Verantwortung gegenüber den Inländern zu tun" (Wiener Erklärung 1992: 20)5.
Rassistische und rechtsextreme Argumentationen zeichnen sich also dadurch aus, daß sie vorrangig die Bewahrung der nationalen Identität sichern und die ethnische und kulturelle Homogenität eines Landes - ungeachtet, ob es eine solche auch gibt - aufrechterhalten wollen, die ihres Erachtens massiv von "Fluten" von Einwanderer/innen bedroht ist. Sieht man aber einmal von dieser neuen Konstante "Kultur" als differenzierendes Merkmal ab, so zeigen die beiden Beispiele ein Charakteristikum, das allen Rassismen eigen ist: eine Ideologie zu sein, die über jede Bildungs-, Alters- und soziale Schicht hinweg verbindend wirkt.
Trotzdem ist hier die Frage nach dem Warum noch nicht geklärt, d. h.: Warum gibt es diesen neuen Rassismus in Europa, wie ist er entstanden und wie wirkt er? Als eine Ad-hoc-Antwort wird oftmals auf die ökonomische Krise der frühen 90er Jahre verwiesen, die vor allem den extrem rechtsstehenden Parteien großen Zuspruch gebracht hätte. Diese These muß aber angezweifelt werden, denn Untersuchungen haben gezeigt, daß der Aufstieg und Erfolg solcher Gruppierungen jeweils in ökonomisch relativ stabilen Perioden begann (Epstein 1996: 7f.). Wichtig ist aber, festzuhalten, daß besonders in Krisensituationen auf rassistische Einstellungen zurückgegriffen wird und sie gerade zu diesem Zeitpunkt in ungeahntem Maße mobilisiert werden können. Und Europa erlebte auch wirklich in den Jahren 1974 bis 1983 eine ökonomische Krise, in der Arbeitslosigkeit und das Gefühl der Unsicherheit umgingen, doch waren die politisch extremen Rechten aller Länder in dieser Zeit ein unbedeutender Faktor.
Was also verursachte den kurze Zeit später beginnenden "Höhenflug" von Parteien, deren Grundsätze rassistisch sind?
Der lange Weg … wohin?
Um das zu beantworten, muß auf Europa selbst zurückgegriffen werden, d. h. auf das Konzept des neuen Europa, jenes Staatenbundes, wie ihn die EU vorsieht. Sie war in ursprünglicher und erster Linie ein wirtschaftliches Bündnis, aber in den 80er Jahren begannen die verstärkten Bemühungen um eine Erweiterung und Festigung dieser Einheit, die nun auch direkten politischen Einfluß auf die Belange der einzelnen Mitgliedsstaaten nehmen sollten. Die Schaffung der "Vereinten Staaten von Europa" hatte daher Wirkung in mehrere Richtungen - zum einen brachte sie den Nationen einen partiellen Autonomieverlust, zum anderen mußte sie identitätsstiftend sein, d. h. eine einheitliche Identität zur Verfügung stellen bzw., wenn eine solche noch nicht vorhanden war, diese bilden. Gerade dieser zweite Punkt stößt auf große Probleme, denn Europa ist nichts, "was mehr oder weniger schnell ‚geeinigt' wird, es ist ein historisches Problem ohne eine präexistierende Lösung" (Balibar 1993: 139).
Der Einheit Europa fehlte also einerseits der historische Leitfaden und andererseits auch das Bewußtsein, politisch, historisch-kulturell oder ethnisch eine Einheit zu sein. Gerade diese Identitätsstiftung trägt jedoch ihre eigene Ambivalenz in sich; ungeachtet dessen, ob es sich um die Bildung eines Nationalstaates oder um die eines Staatenbundes handelt, wird der Versuch einer Homogenisierung der Mitglieder vorgenommen - ein Versuch, der noch immer Gegenbewegungen hervorruft. Denn erst seit diese Anstrengungen in Richtung eines einheitlichen Europa unternommen werden, greifen die oben erwähnten, rechtsextremen Argumentationen: Die "Heimat" und das "Volk" in ihrer "kulturellen und ethnischen Homogenität" sind wichtiger denn je!
Seltsam mutet dabei an, daß diese Abgrenzung vom "Anderen", die jeder Identitätsbildung immanent ist, nicht oder nur mäßig gegenüber den (west-)europäischen Staaten und ihren Bevölkerungen zum Tragen kommt. Die "Anderen", "Außenstehenden" sind eindeutig die nach Europa zu- und einwandernden Menschen. Es ist dieser Fremde, "der heute kommt und morgen bleibt" (Georg Simmel, zitiert nach Bauman 1992: 29), den man fürchtet, wobei die Angst nur in einigen Fällen ganz konkrete Ursachen hat - z. B. Angst vor Arbeitsplätzemangel -, sehr oft aber aus einer Mischung diffuser "Bedrohungsszenarien" besteht, die anscheinend im Verantwortungsbereich des Fremden liegen. Trotzdem ist es nicht richtig, Rassismus nur in einer verbal offen geäußerten oder in einer tatsächlichen physischen Gewalttätigkeit als solchen anzuerkennen; würden wir das tun, d. h. würden wir ausschließlich verbale und physische Attacken auf Ausländer/innen mit dem Attribut rassistisch belegen, dann wäre das zeitgemäße europäische Rassismusproblem eines, das sehr wohl - und im Rahmen der gegebenen gesetzlichen und exekutiven Möglichkeiten - zu lösen wäre. Der moderne Rassismus ist jedoch weit subtiler, und seine Ausformungen und Praktiken begegnen uns auf mehreren Ebenen:
So finden zum Beispiel diese eher im "Gefühlsbereich" angesiedelten abwehrenden Einstellungen gegenüber "Fremden" eine Bestätigung in der legal-politischen Konzeption der EU, die eine Diskriminierung "Anderer" dadurch in ihr Programm festgeschrieben hat, daß sie in jedem Land zwei Kategorien von Ausländern mit ungleichen Rechten bestimmt (communautaires versus extra-communautaires). Dieses Europa, das sich aufgemacht hat, grenzenabbauend und länderüberschreitend zu wirken, besitzt mittlerweile mehrere "Grenzen": zum einen sowohl die Außengrenzen der "Einheit Europa" als auch der einzelnen (west-)europäischen Länder, die gegenüber Waren, Gütern, Kapital und (westeuropäischen) Arbeitnehmer/innen immer offener werden, in bezug auf Menschen aus Nicht-EU-Ländern jedoch zunehmend befestigter und undurchlässiger sind; zum anderen aber auch "innere Grenzen", d. h. jene Grenzziehungen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen eines Landes, die Menschen nach Herkunft, Sprache, Kultur, politischen Rechten oder Stellung am Arbeitsmarkt gewissen Gruppen zuordnen. In diesem Sinne ist auch die Kritik zu verstehen, die von einem genuin europäischen Rassismus spricht. (Balibar 1993: 138)
Die Europäische Union hat das Problem Rassismus für Europa erkannt und das Jahr 1997 zum "Europäischen Jahr gegen Rassismus" erklärt; sie selbst ist aber in zunehmendem Maße mit Forderungen konfrontiert, die zivile, politische und soziale Grundrechte betreffen. Da die Phase des reinen Wirtschaftsbündnisses abgeschlossen ist und die EU heute eine reale politische Größe darstellt, werden auch europaweit einheitliche politische und soziale Rechte für alle in diesem Staatengebilde lebenden Menschen eingefordert, die explizit als Grundrechte definiert werden.6
Die Gesichter der Gewalt
Neben der Bestimmung darüber, wer EU-Bürger/in bzw. Nicht-EU-Bürger/in ist, liegt es gegenwärtig jedoch in der Hand der nationalen gesellschaftspolitischen Konzeption, wie mit "Fremden" umgegangen wird. Die nationalen Gesetzgebungen sind bestimmend für eine Asylgewährung, Anerkennung eines Flüchtlingsstatus und die Zuerkennung von staatsbürgerlichen Rechten bzw. Staatsbürgerschaften. Und gerade hier findet sich ein Faktor, der nicht gerne eingestanden wird, eben weil er diskriminierend wirkt: der institutionelle Rassismus. Wenn man, um mit Uli Bielefeld zu sprechen, davon ausgeht, daß Rassismus verschiedene Formen der Gewalt kennt, dann lassen sich drei "Gesichter" ausmachen: zum einen die traditionelle homogenisierende, "säubernde" Gewalt, die durch soziale Formen wie Assimilations- und Integrationsdruck wirkt; zum zweiten die privatisierte Gewalt, die - als Gewalt sans phrase - durch Skinheads, Neue Rechte etc. ausgeübt wird; und zum dritten die rechtlich-institutionelle Gewalt: "Der Fremde wird als Feind staatlich verfolgt. Wir haben den Mischtypus von sozialer Integration und rechtlicher Desintegration. Nicht die Gewalt selbst, nur die fremdenfeindliche Legitimation wird hier zum Teil unterstützt" (Bielefeld 1995: 55).
Diese Vielschichtigkeit von Rassismus ist es auch, die es zu berücksichtigen gilt, will man gegen Rassismus und Rechtsextremismus ankommen. Strategien gegen diese Phänomene können nur dann wirksam und zielführend sein, wenn sie der Komplexität von Rassismus und Rechtsextremismus gerecht werden.
Doris Sottopietra ist Historikerin und Politologin, arbeitet zum Thema Antisemitismus und Rassismus in Österreich; von ihr ist zuletzt erschienen: Variationen eines Vorurteils. Wien: Passagen 1997.
Literatur:
Adorno, Theodor W.: Negative Dialektik. Frankfurt/M. 1992/7. Aufl.
Balibar, Etienne: "Es gibt keinen Staat in Europa". Rassismus und Politik im heutigen Europa. In: Balibar, Etienne (Hg.): Die Grenzen der Demokratie. Hamburg 1993, S. 137-156
Bauböck, Rainer/Melchior, Josef: Grundrechte in der Europäischen Union. Ein Konferenzbericht. Wien 1997
Bauman, Zygmunt: Moderne und Ambivalenz. In: Bielefeld, Uli (Hg.): Das Eigene und das Fremde. Neuer Rassismus in der Alten Welt? Hamburg 1992/2. Aufl., S. 23-49
Bielefeld, Uli: Fremde, Freunde, Feinde. Zur schwachen Stabilität politischer Vergesellschaftung. In: Fremdenfeindlichkeit. Konflikte um die groben Unterschiede (Hg.: BMWFK). Wien 1995, S. 41-56
Epstein, Simon: Extreme Right Electoral Upsurges in Western Europe: The 1984-1995 Wave as Compared with the Previous Ones. Hebrew University of Jerusalem/Jerusalem 1996
"Heidelberger Manifest gegen Überfremdung". In: Aula. Freie Monatsschrift für Kultur, Wirtschaft, Politik 6/1982, S. 12
Holzer, Willibald I.: Rechtsextremismus - Konturen, Definitionsmerkmale und Erklärungsansätze. In: Handbuch des österreichischen Rechtsextremismus (Hg.: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes). Wien 1993/2. Aufl., S. 11-96
Taguieff, Pierre-André: Die ideologischen Metamorphosen des Rassismus und die Krise des Antirassismus. In: Bielefeld, Uli (Hg.): Das Eigene und das Fremde. Neuer Rassismus in der Alten Welt? Hamburg 1992, S. 221-268
UNESCO (Hg.): UNESCO Statement on Race. Lake Success 1950
UNESCO (Hg.): Declaration on Race and Racial Prejudice, adopted by the General Conference at its twentieth session. Paris, 27. Nov. 1978
"Wiener Erklärung zur Situation von Staat und Gesellschaft am Vorabend der Beitrittsentscheidung über ein gemeinsames Europa". Referat von Dr. Jörg Haider. (Hg.: FPÖ). Wien, 7. April 1992
1 Wie Th. W. Adorno festhält, besagt der kategorische Imperativ, daß nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus die Menschen "ihr Denken und Handeln so einzurichten (haben), daß Auschwitz nicht sich wiederhole, nichts Ähnliches geschehe." In: ![]()
2 W.I. Holzer (1993: 53) verweist in diesem Zusammenhang sowohl auf die Funktion als auch auf die Instrumentalisierungsmöglichkeit dieser "Theorien": "Im Kontext mit Feindbild- und Sündenbockbeschreibungen geben solche Verschwörungs- und Einkreiskonstrukte (...) ein wirksames Instrument, Neigungen zu kollektiver Aggressivität zu verstärken und, je nach realpolitischem Bedarf, nachgerade beliebig gegen all jene Kreise zu richten, die rechtsextremem Formulierungswollen (...) im Wege stehen oder in anderer Weise die innere Einheit oder biologische Reinheit der Nation zu gefährden ![]()
3 Vgl. dazu Artikel 14 der Studie "UNESCO Statement on Race" (1950: 4), in dem es heißt: "The biological fact of race and the myth of ‚race' should be distinguished. For all practical social purposes ‚race' is not so much a biological phenomenon as a social![]()
4
Erklärtes Ziel der "Gründung einesparteipolitisch und ideologisch unabhängigen Bundes (...), dessen Aufgabe die Erhaltung des deutschen Volkes und seiner geistigen Identität auf der Grundlage unseres christlich-abendländischen Erbes ist. Auf dem Boden des Grundsatzes stehend, wenden wir uns gegen ideologischen Nationalismus, gegen Rassismus und gegen jeden Rechts- und Linksextremismus"; vgl. dazu "Heidelberger Manifest" ![]()
5
Auch hier kann der Autor - gleich jenen des "Heidelberger Manifests"- seine Intention folgendermaßen Festhalten: "Wer mit mir geht, steht für eine FPÖ, die nicht materialistisch, sondern kulturell ethische Werte vertritt, die den Respekt vor Minderheiten begründen und eine klare Distanz zu Rassismus und Antisemitismus bewirken"; vgl. dazu "Wiener Erklärung" ![]()
6
Bisher handelt es sich hier noch um Forderungen; allerdings hat das Europäische Parlament diese Grundrechtsdefizite erkannt und arbeitet an der Ausformulierung dieser zivilen, politischen und sozialen Rechte; vgl. dazu Bauböck / ![]()