STIMME von und für Minderheiten # 42
Zur Anerkennung der Gebärdensprache in Österreich
von Michaela Mayrhofer
Eine Anerkennungsmöglichkeit der österreichischen Gebärdensprache müßte außerhalb der Minderheitenregelungen gefunden werden. Dies bedürfte aber einer politischen Mehrheit im Parlament, die derzeit nicht erreichbar ist.
Gleich vorweg gilt es zu betonen, daß es die Gebärdensprache nicht gibt. Die Bezeichnung Gebärdensprache meint bloß den Überbegriff für viele nationale Gebärdensprachen mit eigenständiger Grammatik und eigenem Vokabular. Gebärdensprachen sind entstanden, da Gehörlose, denen eine Lautsprache akustisch nicht zugänglich war, optische Kommunikationssysteme entwickelt haben. Gebärdensprachen stellen natürliche Sprachen dar, die von Lautsprachen unabhängige Strukturmuster und Grammatiken aufweisen. Der wissenschaftliche Beweis, daß es sich bei Gebärdensprachen um Sprachen handelt, erfolgte in den 1960er Jahren in den USA: Gebärdensprachen werden im Gehirn linkshemisphärisch (also im Sprachzentrum) verarbeitet ebenso wie die Lautsprachen. Daß es dieses "Beweises" bedurfte, zeigt, daß die Gebärdensprache lange Zeit als bloßes sprachliches Hilfsmittel und nicht als Kommunikationsmittel angesehen worden ist und noch heute wird.
Europäische Gesetzeslage
Bei jeder nationalen Gebärdensprache handelt es sich um eine Minderheitensprache, welche die Gemeinschaft der Gebärdenden als sprachliche Minderheit definiert.
In Österreich sind ca. 400.000 Menschen in irgendeiner Form hörbeeinträchtigt, davon gebrauchen ca. 10.000 Menschen die österreichische Gebärdensprache (ÖGS) als Erstsprache und weitere geschätzte 10.000 als Zweitsprache (DolmetscherInnen, Familie und FreundInnen der Gebärdenden ...).
Im Jahr 1988 und erneut 1998 wurden die Mitgliedsländer der EU vom Europäischen Parlament aufgefordert, ihre nationalen Gebärdensprachen als Sprache anzuerkennen und die Sprachenrechte für deren VerwenderInnen zu sichern. Dies ist bis dato in sieben Staaten, nämlich Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Norwegen, Portugal und Schweden, auf teilweise verfassungsrechtlicher Ebene oder durch einzelne Unterrichtsgesetze geschehen. 1991 wurde in Dänemark die offizielle Anerkennung der dänischen Gebärdensprache im bilingualen Bereich als primäres Kommunikationsmittel gesetzlich vorgeschrieben. Seit 1995 ist die finnische und seit 1997 die portugiesische Gebärdensprache in den jeweiligen Verfassungen verankert. Das norwegische Parlament hat 1991 eine Reorganisation des Bildungswesens beschlossen, wonach die Gebärdensprache einen fixen Platz im Schulwesen einzunehmen hat. Schweden hat bereits 1980 die schwedische Gebärdensprache anerkannt: Auch hier ist sie die erste Sprache im Schulwesen, und gehörlose Kinder haben ein Recht darauf, in dieser Sprache bzw. bilingual unterrichtet zu werden.
Die österreichische Situation
Warum ist die ÖGS noch immer nicht anerkannt?
Der erste Anlauf zur Anerkennung der ÖGS erfolgte im November 1991 (Petition Nr. 36) und scheiterte schließlich im Jahr 1993. Ein Brief vom 14. 4. 1994 des Forschungszentrums für Gebärdensprache und Gehörgeschädigtenkommunikation der Universität Klagenfurt an den Bundeskanzler und den Vizekanzler erhielt folgende Begründung retourniert:
"Die bisherige Befassung des Verfassungsdienstes ergibt, daß die Anerkennung der Gebärdensprache als 'Minderheitensprache' zahlreiche Probleme aufwerfen würde. Dies deshalb, weil der Begriff der 'Minderheit', der im übrigen in der aktuellen österreichischen Rechtssprache durchgängig durch den modernen Begriff der 'Volksgruppe' ersetzt wird, Gruppen von Menschen bezeichnet, die nach ethnischen Merkmalen bestimmt sind und ein autochthones Siedlungsgebiet aufweisen. Der Begriff der 'Volksgruppe' läßt sich somit nicht ohne weiteres auf die Situation gehörloser Menschen übertragen" (Auszug aus dem Antwortschreiben vom 6. 7. 1994 des damaligen Bundeskanzlers Franz Vranitzky an das Forschungszentrum für Gebärdensprache und Hörgeschädigtenkommunikation, vgl.: http://www.uni-klu.ac.at/groups/spw/gs/).
Als formale Begründung der Ablehnung der Anerkennung wird also die ethnische Definition von Minderheitensprachen genannt. Da es sich bei der Gehörlosengemeinschaft aber nicht um eine ethnische Minderheit handle, könne die Anerkennung nicht erfolgen.
Am 20. März 1997 wurde die Petition Nr. 23 "Anerkennung der Gebärdensprache" dem österreichischen Parlamentspräsidenten übergeben. Auf der Tagesordnung des Nationalrats stand sie letztlich am 16. Dezember 1998. Der Versuch auf Anerkennung scheiterte abermals. Am 13. Juli 1999 beschloß der österreichische Nationalrat schließlich ein Abänderungsgesetz und beseitigte einige diskriminierende Bestimmungen.
Absicherungen auf Landesebene
Auf österreichischer Länderebene wurden bisher einige Absicherungen erreicht, die vor allem auf die Bemühungen der jeweiligen Landesverbände zurückgehen.
In Wien war durch einen Antrag vom 24. November 1999 im Wiener Gemeinderat einstimmig angenommen worden, daß zukünftig auf Anfrage bei Fragestunden, aktuellen Stunden und dringlichen Initiativen in ÖGS gedolmetscht und die Anmeldezeit von einer Woche auf zwei Tage verkürzt werden soll. In Salzburg erfolgte die Anerkennung der ÖGS auf Landesebene im März 1997, und seit 1999 bezahlt das Magistrat Salzburg alle Dolmetschdienste für Amtswege.
Das Bundesland Steiermark beschloß im Oktober 1997, "daß die Landesregierung sich bei der Bundesregierung dafür einsetzt, daß erstens a) die Gebärdensprache als Sprache anerkannt und die Rechte der Gehörlosen als Minderheit umgesetzt werden; b) eine fundierte Ausbildung zur/zum GebärdensprachdolmetscherIn ermöglicht wird; c) Gebärdensprachdolmetschen als Beruf anerkannt wird; d) alle politischen Sendungen und Sendungen von allgemeinem Interesse im ORF in Gebärdensprache gedolmetscht werden und daß zweitens kostengünstige und serviceintensive Wege gefunden werden, um im Bedarfsfall bei den Steiermärkischen Bezirkshauptmannschaften ÖGS-Dolmetscher und -dolmetscherinnen zur Verfügung zu stellen" (Krausneker 2001: http://cis.uni-klu.ac.at/enquete/ag6.html).
Im Dezemer 2000 erfolgte die Anerkennung in Oberösterreich. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichbehandlung und Gleichstellung sind noch zu setzen. Zwischen Februar 1998 und Juni 2000 sind sieben weitere einstimmige Beschlüsse des Landtags, die für die Verbesserung auf verschiedenen Ebenen eintreten, zustandegekommen. Konkrete Beschlüsse lassen allerdings noch auf sich warten.
Auf Bundesebene gilt heute noch immer der von Vranitzky formulierte formale Ablehnungsgrund von 1994. Eine Anerkennungsmöglichkeit der ÖGS müßte außerhalb der Minderheitenregelungen gefunden werden. Dies bedürfte aber einer politischen Mehrheit im Parlament, die derzeit nicht erreichbar ist.
Michaela Mayrhofer ist "Radio Stimme"-Mitarbeiterin.
Diese Nachlese basiert auf der "Radio Stimme"-Sendung vom 15. Jänner 2002 (gesendet auf Orange 94,0).
Literatur und weiterführende Links:
Forschungszentrum für Gebärdensprache und Hörgeschädigtenkommunikation an der Kulturwissenschaftlischen Fakultät der Universität Klagenfurt:
http://www.uni-klu.ac.at/groups/spw/gs/ (Anerkennung österreichischer Gebärdensprache; interessante Zeitungsartikel)
Krausneker, Verena: Stand der rechtlichen Anerkennung europäischer Gebärdensprachen (17. April 2001): http://www.bizeps.or.at/frame.html?/artikel/99/990203.html
Krausneker, Verena: Österreichische Gebärdensprache (Zweite Fassung, 1. August 2001):
http://cis.uni-klu.ac.at/enquete/ag6.html
Ladstätter, Martin: Gebärdensprache wieder keine Anerkennung! (3. Februar 1999)
http://www.bizeps.or.at/frame.html?/artikel/99/990203.html
Gehörlosenvereine-Links:
http://www.service4u.at/frame.html?/info/L_GEHOER.html