STIMME von und für Minderheiten N° 43 / II 2002
Frauen in der Minderheit
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I have a dream So stelle ich es mir vor: Wir schreiben das Jahr 2030. Mein Sohn (ich habe zwar keinen, aber wir phantasieren ja nur) hat einen bemerkenswerten Lebenswandel hinter sich. Er besuchte eine HTL und wurde Computerfachmann. Da es aber in Österreich gerade von ostmittel- und osteuropäischen Computerfachleuten wimmelte eine Konsequenz der EU-Osterweiterung , hatte mein Sohn keine Aussicht auf eine Stelle. Also ging er in die Politik.
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§ 209 StGB ist gefallen. Österreich ist (k)ein Rechtsstaat Am 24. Juni 2002 gab der Verfassungsgerichtshof seine positive Entscheidung in der Beschwerde des Oberlandesgerichts Innsbruck gegen § 209 StGB bekannt: § 209 “wird als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 28. Februar 2003 in Kraft”.
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"Die unsichtbare Hand" und die unsichtbare Frau Die "unsichtbare Hand" des Marktes bewirkt, daß ein Großteil der Migrantinnen, die informellen Beschäftigungen nachgehen müssen, für den Sozialstaat und für die formellen Repräsentationsorgane unsichtbar bleiben.
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"... und du kannst mich nicht verstehen"
Für Marth. Die das Wissen hatte und verstand.
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An der Front im Hintertreffen Eine Schwulen- und Lesbenpolitik, die diesen Namen verdient, müßte sensibler sein für klare Symptome einer Neu-Zementierung der hetero-biologistischen Geschlechter- und Familien-Ideologie.
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SlowenInnen. Gedanken zu Nation, Ethnizität und Geschlecht Das ontologische Primat von Frau und Flüssigem gehört zu dem von der patriarchalen Metaphysik Verdrängten; das Vergessen der Fluida nimmt am Muttermord teil, der die abendländische Kultur begründet. Ein Faktum, das sehr eindrucksvoll im slowenischen Terminus "narodni preporod" zum Ausdruck kommt.
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Vom Verbrechen der "gleichgeschlechtlichen Unzucht" Ende Juni hob der Verfassungsgerichtshof den diskriminierenden Paragraph 209 StGB als verfassungswidrig auf. Die HöchstrichterInnen erkannten in ihrem Erkenntnis eine Bestimmung, die seit 30 Jahren österreichisches Recht war, als gleichheitswidrig. Die Reaktion des Gesetzgebers: Er bastelt an einer Nachfolgeregelung.
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des weiteren sind in dieser Ausgabe erschienen:
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