STIMME von und für Minderheiten # 44

Österreichische Opfer der NS-Militärjustiz
von Michaela Mayrhofer

Ein sechsköpfiges Team erarbeitet im Rahmen eines Forschungsprojekts die wissenschaftlichen Grundlagen für die Rehabilitierung einer bislang nahezu vergessenen Gruppe: der Opfer der NS-Militärjustiz.

     
 

Im Dritten Reich wurden Tausende Menschen von der NS-Militärjustiz wegen Fahnenflucht, Wehrkraftzersetzung und Wehrdienstverweigerung verurteilt. Während in Deutschland im Mai dieses Jahres entgültig der Beschluß zu einer kollektiven Rehabilitierung der unter NS-Militärjustiz1 in diesem Rahmen ergangenen Urteile gefallen ist, gelten Deserteure in Österreich bis heute nicht als NS-(Regime-)Opfer, eine kollektive Rehabilitierung scheint noch weit entfernt. Obwohl nun auch in Österreich die Ansicht Schule macht, daß alle Urteile des nationalsozialistischen Regimes als verbrecherisch einzustufen sind, weil eben das Regime selbst verbrecherisch war und somit auch seine gesetzten Taten2, bleibt die Tatsache bestehen, daß bis heute die Opfer der NS-Militärjustiz gesellschaftlich, politisch und versorgungsrechtlich noch immer nicht anerkannt sind.

Beweislast politischer Motive
So lehnte der 1995 für die Auszahlung von Entschädigung von NS-Opfern eingerichtete Österreichische Nationalfonds 24 der bisher von Deserteuren gestellten 25 Anträge ab. Der Österreichische Nationalfonds, der nach Einzelfall prüft, verlangt vom Antragsteller zu beweisen, daß der Desertion politische Motive zugrunde lagen. Die größte Schwierigkeit dabei ist, dies heute zu beweisen. Zudem lagen bei den Desertionen die unterschiedlichsten Motivationsgründe vor, wie der Politologe Walter Manoschek betont. Er leitet das Forschungsprojekt "Österreichische Opfer der NS-Militärjustiz", das am Institut für Staatswissenschaft und vergleichende Gesellschaftswissenschaften im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur durchgeführt wird. Hintergrund des Projekts war ein Entschließungsantrag des Nationalrats aus dem Jahre 1999, wo mit den Stimmen aller Parlamentsparteien, mit Ausnahme der FPÖ, beschlossen worden war, "ehestmöglich die historische Aufarbeitung der Verurteilungen von Österreichern durch die nationalsozialistische Militärgerichtsbarkeit (...) zu veranlassen und zu fördern und nach Vorliegen der Forschungsergebnisse für 48/1945 und nach Möglichkeit für die Verständigung der Hinterbliebenen die Herbeiführung von Gerichtsbeschlüssen im Sinne des § 4 des Aufhebungs- und Einstellungsgesetzes zu sorgen"3.

Das sechsköpfige Projektteam um Walter Manoschek soll nun die wissenschaftlichen Grundlagen für eine Rehabilitierung dieser bislang nahezu vergessenen NS-Opfer in zweijähriger Projektlaufzeit erarbeiten. Die Spruchpraxis der Militärgerichte wird analysiert und die Zahl der Opfer dieser Justiz in einer Datenbank erfaßt. So konnten bisher über 2.500 Österreicher aus deutschen, tschechischen und österreichischen Archiven eruiert werden, die erfolgreich aus der Wehrmacht desertierten oder von Wehrmachtsgerichten wegen anderer Delikte verurteilt worden sind. Ergänzt werden die Archivrecherchen durch Interviews mit Opfern der NS-Militärjustiz, wobei im Zuge der Forschungen vor allem zwei Opfergruppen eruiert werden konnten:

1) Jene, die Opfer politischer Verfolgung gewesen waren, weil ihre Vergehen als Verbrechen gegen die nationalsozialistische "Volksgemeinschaft" interpretiert und dementsprechend hart geahndet wurden. Dazu zählten beispielsweise Landes- und Hochverrat, Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Kriegsdienstverweigerung und Wehrkraftzersetzung, die im weiteren Sinn als "politische" Delikte klassifiziert wurden.
2) Jene Personen, die wegen "gewöhnlicher" militärischer Verstöße bzw. "normaler" Delikte, wie z. B. Wachvergehen, Dokumentenfälschung oder Diebstahl verurteilt wurden. Das Delikt Fahnenflucht wurde dabei rund 40 % der Verurteilten zur Last gelegt. Beinahe die Hälfte der ergangenen Urteile wegen Fahnenflucht lauteten auf Tod. Beim Delikt der Kriegsdienstverweigerung wurde die Todesstrafe in 70 % der Fälle verhängt. HistorikerInnen gehen von insgesamt 50.000 verhängten Todesurteilen der NS-Militärjustiz aus; davon mindestens 22.000 Urteile gegen Deserteure und Wehrkraftzersetzer, von denen rund 15.000 vollstreckt wurden. Zum Vergleich haben die USA während des Zweiten Weltkrieges nur ein Todesurteil dieser Art vollstreckt, Großbritannien kein einziges.

"Unpolitische" Militärjustiz?
Nach 1945 gelang es der Militärjustiz – teilweise mit großem Erfolg –, sich als unpolitische Instanz darzustellen und auch klarzulegen, daß sie sehr gerecht geurteilt habe. Bereits ausgewertete Daten des Forschungsprojekts zeigen, "daß die Wehrmachtgerichte in bestimmten Bereichen durchaus auch angemessene und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Urteile gefällt haben. Allerdings wurden teilweise auch ,gewöhnliche‘ Straftaten wie z. B. Diebstahl mit unangemessen hohen Strafen belegt. Diese Bandbreite an Urteilssprüchen zeigt, daß die Richter einen großen Spielraum bei der Auslegung der Rechtsnormen hatten, den sie vor allem bei ,politischen‘ Delikten zuungunsten der Angeklagten ausnutzten."4

In Österreich existiert ein aus der Besatzungszeit stammendes, längst in Vergessenheit geratenes Gesetz "über die Aufhebung von Strafurteilen und die Einstellung von Strafverfahren", kurz: das Aufhebungs- und Einstellungsgesetz. Rechtliche Voraussetzung ist hierfür u. a., daß Handlungen gegen die NS-Herrschaft gerichtet gewesen sein mußten, also die politische Motivation im Vordergrund gestanden sein muß. Der ehemalige Justizminister Nikolaus Michalek beantwortet die Anfrage des Abgeordneten zum Nationalrat Andreas Wabl zur NS-Militärjustiz 1999 folgendermaßen:

"Die Kriegsdienstverweigerung und die Desertion wurden im Dritten Reich in aller Regel als Formen der ,Zersetzung der Wehrkraft‘ nach § 5 der genannten Kriegssonderstrafrechtsverordnung betrachtet und sind als solche vom Geltungsbereich des Aufhebungs- und Einstellungsgesetzes umfaßt. Die heute maßgebende Rechtsauffassung geht dabei davon aus, daß sowohl die Kriegsdienstverweigerung als auch die Fahnenflucht (Desertion) angesichts des verbrecherischen Charakters des Krieges und des totalitären Anspruches des Dritten Reiches ,gegen die nationalsozialistische Herrschaft‘ gerichtete Handlungen waren, auch wenn ihnen im Einzelnen unterschiedliche Motive zugrundelagen (...). Die bisherige Handhabung des Aufhebungs- und Einstellungsgesetzes durch die österreichischen Gerichte steht im Ergebnis damit im Einklang. Die angesprochene Problematik der Aufhebung von Urteilen der NS-Militärjustiz wird daher im wesentlichen von § 1 des Aufhebungs- und Einstellungsgesetzes erfaßt."5

Verrat an eigenen Kameraden?
Von den 17,3 Millionen Menschen, die in der Deutschen Wehrmacht dienten, waren 8 % Österreicher. Mindestens 1.800 Urteile sind nach Schätzungen gegen österreichische Deserteure ergangen, und davon wurden mindestens 1.000 vollstreckt. Wie viele Österreicher nun (erfolgreich) desertiert sind, läßt sich auf Grund der Aktenlage nicht exakt in Zahlen beantworten. Entweder sind diese durch Bombenangriffe zerstört worden, verschollen oder noch durch die Anhänger des Regimes, die Täter, vernichtet worden. So gibt es meist nur Akten über erfolglose Desertionen. Auch gibt es in Österreich6 keine Anlaufstelle für erfolgreiche Deserteure7. Denjenigen, welchen die Desertion gelungen war, haftete lange das Stigma der Fahnenflucht an, ein Makel der Unehrenhaftigkeit, des Verrats an den eigenen Kameraden. Selbst heute verlangt es Mut, an die Öffentlichkeit zu treten und zu sagen: "Ja, ich war ein Deserteur."

Ein weiterer Untersuchungsgegenstand des Forschungsprojektes "Österreichische Opfer der NS-Militärjustiz" ist auch der gesellschaftliche Umgang mit dieser Opfergruppe nach 1945. So wird etwa untersucht, ob materielle Entschädigungsleistungen ausbezahlt worden sind. Dies ist angesichts der von der noch jetzigen Regierung beschlossenen Rentenzahlungen für österreichische Wehrmachtsangehörige, die in Kriegsgefangenschaft geraten sind, von erheblicher vergangenheitspolitischer Relevanz.

Michaela Mayrhofer ist "Radio Stimme"-Mitarbeiterin.

Diese Nachlese basiert auf der "Radio Stimme"-Sendung vom 21. Mai 2002 (gesendet auf Orange 94.0).

 


1Der Deutsche Bundestag verabschiedete eine einmalige Entschädigung von 7.500 DM. Opfer der NS-Militärjustiz können möglicherweise auch eine laufende Rente erhalten.

2Nebenbei war erstmalig 1997 das Urteil eines Militärgerichts aufgehoben worden.

3Entschließung des Nationalrates (14. Juli 1999): Aufarbeitung der Vergangenheit, aber keine kollektive Rehabilitierung. Unter: http://www.parlinkom.gv.at/v-klub/info/ki90-xx.htm.

4Manoschek, Walter / Fritsche Maria (4. März 2002): Österreichische Opfer der NS-Militärjustiz. Unter: http://www.univie.ac.at/dieuniversitaet/index2.htm?/dieuniversitaet/2002/science/10000784.htm.

5Anfragebeantwortung 5377/AB XX.GP. Unter: http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XX/AB/texte/053/AB05377_.html

6In Deutschland gibt es z. B. die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V.

7Das Forschungsteam kann also nicht auf Vereinigungen, wie eben in Deutschland, zurückgreifen, da es diese in Österreich nicht gibt. Eine Datenbank muß von Null auf erstellt werden.