STIMME von und für Minderheiten # 44
Österreichische Opfer der NS-Militärjustiz
von Michaela Mayrhofer
Ein sechsköpfiges Team erarbeitet im Rahmen eines Forschungsprojekts die wissenschaftlichen Grundlagen für die Rehabilitierung einer bislang nahezu vergessenen Gruppe: der Opfer der NS-Militärjustiz.
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Im Dritten Reich wurden Tausende Menschen von der NS-Militärjustiz wegen Fahnenflucht, Wehrkraftzersetzung und Wehrdienstverweigerung verurteilt. Während in Deutschland im Mai dieses Jahres entgültig der Beschluß zu einer kollektiven Rehabilitierung der unter NS-Militärjustiz1 in diesem Rahmen ergangenen Urteile gefallen ist, gelten Deserteure in Österreich bis heute nicht als NS-(Regime-)Opfer, eine kollektive Rehabilitierung scheint noch weit entfernt. Obwohl nun auch in Österreich die Ansicht Schule macht, daß alle Urteile des nationalsozialistischen Regimes als verbrecherisch einzustufen sind, weil eben das Regime selbst verbrecherisch war und somit auch seine gesetzten Taten2, bleibt die Tatsache bestehen, daß bis heute die Opfer der NS-Militärjustiz gesellschaftlich, politisch und versorgungsrechtlich noch immer nicht anerkannt sind. Beweislast politischer Motive Das sechsköpfige Projektteam um Walter Manoschek soll nun die wissenschaftlichen Grundlagen für eine Rehabilitierung dieser bislang nahezu vergessenen NS-Opfer in zweijähriger Projektlaufzeit erarbeiten. Die Spruchpraxis der Militärgerichte wird analysiert und die Zahl der Opfer dieser Justiz in einer Datenbank erfaßt. So konnten bisher über 2.500 Österreicher aus deutschen, tschechischen und österreichischen Archiven eruiert werden, die erfolgreich aus der Wehrmacht desertierten oder von Wehrmachtsgerichten wegen anderer Delikte verurteilt worden sind. Ergänzt werden die Archivrecherchen durch Interviews mit Opfern der NS-Militärjustiz, wobei im Zuge der Forschungen vor allem zwei Opfergruppen eruiert werden konnten: 1) Jene, die Opfer politischer Verfolgung gewesen waren, weil ihre Vergehen als Verbrechen gegen die nationalsozialistische "Volksgemeinschaft" interpretiert und dementsprechend hart geahndet wurden. Dazu zählten beispielsweise Landes- und Hochverrat, Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Kriegsdienstverweigerung und Wehrkraftzersetzung, die im weiteren Sinn als "politische" Delikte klassifiziert wurden. "Unpolitische" Militärjustiz? In Österreich existiert ein aus der Besatzungszeit stammendes, längst in Vergessenheit geratenes Gesetz "über die Aufhebung von Strafurteilen und die Einstellung von Strafverfahren", kurz: das Aufhebungs- und Einstellungsgesetz. Rechtliche Voraussetzung ist hierfür u. a., daß Handlungen gegen die NS-Herrschaft gerichtet gewesen sein mußten, also die politische Motivation im Vordergrund gestanden sein muß. Der ehemalige Justizminister Nikolaus Michalek beantwortet die Anfrage des Abgeordneten zum Nationalrat Andreas Wabl zur NS-Militärjustiz 1999 folgendermaßen: "Die Kriegsdienstverweigerung und die Desertion wurden im Dritten Reich in aller Regel als Formen der ,Zersetzung der Wehrkraft nach § 5 der genannten Kriegssonderstrafrechtsverordnung betrachtet und sind als solche vom Geltungsbereich des Aufhebungs- und Einstellungsgesetzes umfaßt. Die heute maßgebende Rechtsauffassung geht dabei davon aus, daß sowohl die Kriegsdienstverweigerung als auch die Fahnenflucht (Desertion) angesichts des verbrecherischen Charakters des Krieges und des totalitären Anspruches des Dritten Reiches ,gegen die nationalsozialistische Herrschaft gerichtete Handlungen waren, auch wenn ihnen im Einzelnen unterschiedliche Motive zugrundelagen (...). Die bisherige Handhabung des Aufhebungs- und Einstellungsgesetzes durch die österreichischen Gerichte steht im Ergebnis damit im Einklang. Die angesprochene Problematik der Aufhebung von Urteilen der NS-Militärjustiz wird daher im wesentlichen von § 1 des Aufhebungs- und Einstellungsgesetzes erfaßt."5 Verrat an eigenen Kameraden? Ein weiterer Untersuchungsgegenstand des Forschungsprojektes "Österreichische Opfer der NS-Militärjustiz" ist auch der gesellschaftliche Umgang mit dieser Opfergruppe nach 1945. So wird etwa untersucht, ob materielle Entschädigungsleistungen ausbezahlt worden sind. Dies ist angesichts der von der noch jetzigen Regierung beschlossenen Rentenzahlungen für österreichische Wehrmachtsangehörige, die in Kriegsgefangenschaft geraten sind, von erheblicher vergangenheitspolitischer Relevanz. Michaela Mayrhofer ist "Radio Stimme"-Mitarbeiterin. Diese Nachlese basiert auf der "Radio Stimme"-Sendung vom 21. Mai 2002 (gesendet auf Orange 94.0).
1Der Deutsche Bundestag verabschiedete eine einmalige Entschädigung von 7.500 DM. Opfer der NS-Militärjustiz können möglicherweise auch eine laufende Rente erhalten. 2Nebenbei war erstmalig 1997 das Urteil eines Militärgerichts aufgehoben worden. 3Entschließung des Nationalrates (14. Juli 1999): Aufarbeitung der Vergangenheit, aber keine kollektive Rehabilitierung. Unter: http://www.parlinkom.gv.at/v-klub/info/ki90-xx.htm. 4Manoschek, Walter / Fritsche Maria (4. März 2002): Österreichische Opfer der NS-Militärjustiz. Unter: http://www.univie.ac.at/dieuniversitaet/index2.htm?/dieuniversitaet/2002/science/10000784.htm. 5Anfragebeantwortung 5377/AB XX.GP. Unter: http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XX/AB/texte/053/AB05377_.html 6In Deutschland gibt es z. B. die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V. 7Das Forschungsteam kann also nicht auf Vereinigungen, wie eben in Deutschland, zurückgreifen, da es diese in Österreich nicht gibt. Eine Datenbank muß von Null auf erstellt werden. |