STIMME von und für Minderheiten # 56

Rechts? Ausgezeichnet!
Der Leopold Stocker Verlag und das steirische Landeswappen
von Petra Neuhold

     
 

Dem 1992 mit dem steirischen Landeswappen ausgezeichneten Grazer Leopold Stocker Verlag werden von mehreren Seiten Berührungspunkte mit dem Rechtsextremismus vorgeworfen. Seit einiger Zeit wird diese Auszeichnung von verschiedenster Seite kritisiert, an führender Stelle von den steirischen Grünen, die seit nunmehr zwei Jahren erfolglos um eine Aberkennung des Landeswappens ringen.

Der Leopold Stocker Verlag, mit Sitz in Graz und Stuttgart, ist hauptsächlich durch seine Bücher zu den Themenbereichen Landwirtschaft, Natur und Jagdwesen bekannt. Titel wie Bierbrauen für Jedermann, Das St. Martiner Kochbuch, zahlreiche Wander- und Werkbücher sowie Publikationen zu Mythologie und Grenzwissenschaften gehören zu seinen erfolgreichsten Büchern. Die Zeitschrift Der fortschrittliche Landwirt, die mit etwa 35.000 AbonnentInnen zu den bedeutend-sten landwirtschaftlichen Fachzeitschriften in Österreich zählt, wird ebenfalls vom Leopold Stocker Verlag herausgegeben.

Neben diesen Themenbereichen hat bzw. hatte der Verlag aber auch sehr umstrittene Bücher und Zeitschriften zu politischen und zeitgeschichtlichen Fragen im Programm. Beispiele dafür sind: Diktatur des Hässlichen von Walter Marinovic (1995) sowie Politiker und Arzt in bewegten Zeiten von Otto Scrinzi (2003).

Seit Herbst 2004 werden diese politischen und zeitgeschichtlichen Bücher im Ares Verlag herausgegeben, der vom Verlagsinhaber Wolfgang Dvorak-Stocker selbst gegründet und aufgrund des erfolgreichen Wachstumskurses – wie es auf der Homepage lautet – vom restlichen Leopold Stocker Verlag getrennt wurde. Mit ein Grund für diese explizite Trennung dürfte jedoch auch die anhaltende Kritik an den politischen Büchern des Leopold Stocker Verlages gewesen sein. Denn mit der Neugründung des Ares Verlages werden diese umstrittenen Bücher wohl in Zukunft nicht mehr so schnell mit dem Leopold Stocker Verlag in Verbindung gebracht.

"Pionierarbeit für das Schulbuch"
Das Recht zur Führung des steirischen Landeswappens erhielt der Verlag im Jahre 1992 anlässlich seines 75-jährigen Bestandsjubiläums unter dem damaligen Landeshauptmann Josef Krainer. Begründet wurde dieser Schritt mit der führenden Stellung, die der Stocker Verlag im deutschsprachigen Raum im Bereich der Landwirtschaft einnehme, sowie der Pionierarbeit, die dieser für das land- und forstwirtschaftliche Schulbuch geleistet habe.

Spätestens seit März dieses Jahres werden regelmäßig Stimmen für eine Aberkennung dieser Auszeichnung laut. Von den steirischen Grünen und in mehreren Zeitungsartikeln von Der Standard, der Kleinen Zeitung und einer ÖH-Zeitung wird immer wieder auf die problematische Geschichte des Verlages und das gegenwärtige politische Verlagsprogramm hingewiesen. Im Mai dieses Jahres erstatten die steirischen Grünen schließlich Anzeige wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen §3g des Verbotsgesetzes durch den Verlagsinhaber Wolfgang Dvorak-Stocker. Die Anzeige stützt sich vor allem auf einen Artikel von Hans-Dietrich Sander mit dem Titel "Thesen und Glossare zum Dritten Reich" aus der Neuen Ordnung Nr.1/2005, einer politischen Zeitschrift, die vom Ares Verlag herausgegeben wird.

Das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) schreibt bereits in einer Stellungnahme aus dem Jahre 2004, dass "der Grazer Leopold Stocker Verlag mehrere Berührungspunkte zum Rechtsextremismus aufweist. Diese ergeben sich neben der Verlagsgeschichte einerseits aus den Verlagsprogrammen und dem Buchversand Bücherquelle, die Werke rechtsextremistischer und 'revisionistischer' Autoren beinhalten, andererseits aus den Kontakten der ehemaligen Verlagsinhaberin Ilse Dvorak-Stocker und des jetzigen Verlagsinhabers Wolfgang Dvorak-Stocker zur rechtsextremen Szene."1

Die steirischen Grünen stützten sich in ihren Anträgen für eine Aberkennung des Landeswappens im Fall Leopold Stocker Verlag unter anderem auf diese Einschätzungen des DÖW und schreiben in ihrem Antrag vom 15. März 2005, dass die Auszeichnung zu widerrufen ist, "da der Verlag in gehäufter Zahl antisemitischen, rassistischen und rechtsextremen Autoren sowie Geschichtsrevisionisten eine Plattform bietet", und dass "aufgrund der Begründung des Antrages die Landesregierung insbesondere nicht davon ausgehen kann, dass der Leopold Stocker Verlag eine ,im Interesse des Landes gelegene Leistung vollbracht hat' oder eine ,allgemein geachtete Stellung' im Verlagswesen einnimmt." Die steirischen Grünen beziehen sich in ihrem Antrag auf die Aberkennungsgründe, die im "Gesetz zum Schutz des Landewappens" vorgesehen sind.

Dennoch wurde dieser Antrag von der SPÖ, ÖVP sowie der FPÖ mit der Begründung abgelehnt, dass eine Aberkennung gesetzlich gar nicht möglich sei. Der Leopold Stocker Verlag würde nach wie vor eine führende Stellung im Bereich der Landwirtschaft einnehmen. Die Gründe, die im Jahre 1992 zu einer Auszeichnung geführt haben, seien daher auch weiterhin aufrecht. Als ein weiteres Argument wurde im schriftlichen Bericht zum Antrag der Grünen hinzugefügt, dass das Recht zur Führung des steirischen Landeswappens von 1971 bis 2004 nur an 183 Betriebe erteilt wurde und eine Aberkennung in keinem Fall erfolgt sei.

"Im charmantesten Fall skurill"
Um aberkennen zu können – so lautet das Argument der drei Parteien –, ist eine Änderung des Landeswappen-Gesetzes notwendig. Aus diesem Grund brachte die SPÖ einen selbstständigen Entschließungsantrag ein. Dem bisherigen Gesetz sollen drei weitere Bestimmungen hinzugefügt werden, durch die eine Aberkennung des Landeswappens etwa bei Verstößen gegen die Strafrechtsbestimmungen, bei diskriminierendem Verhalten oder einem (vormaligen) Naheverhältnis zu nationalsozialistischem Gedankengut möglich wird.

Dieser Antrag wurde zwar von allen Parteien einstimmig angenommen, der Beschluss ist allerdings eine rechtlich unverbindliche Aufforderung. Ob die Regierung dieser Aufforderung nach einer Änderung des Landeswappengesetzes nachkommen wird, ist ungewiss. Davon ausgehen kann man aber nicht. Mit der Einbringung dieses Entschließungsantrages gelingt es der SPÖ, die Hauptverantwortung im Fall Leopold Stocker Verlag der Landesregierung zuzuschieben und gleichzeitig eine Verzögerung des Aberkennungsverfahrens zu bewirken. Damit wird deutlich, dass sowohl von Seiten der SPÖ als auch der FPÖ und ÖVP der wirkliche Wille zur Änderung des Landeswappengesetztes fehlt.

Die Vermutung liegt daher nahe, dass die ÖVP, die FPÖ und auch die SPÖ erstens gar nicht Position beziehen wollen und zweitens schon gar nicht vor den Landtagswahlen, die am 2. Oktober dieses Jahres stattfanden. Denn dass auch in der Steiermark um rechtskonservative WählerInnen gebuhlt wird, ist hinlänglich bekannt.

Nur darauf alleine lässt sich die Haltung der drei Parteien nicht zurückführen. Vielmehr herrscht in der Steiermark, was den Umgang mit der Aufarbeitung des Nationalsozialismus und des Austrofaschismus betrifft, ein großer Aufholbedarf. Der Mangel an wissenschaftlicher Aufarbeitung der NS-Zeit und das damit einhergehende Fehlen einer gesamtgesellschaftlichen Auseinandersetzung mit dieser Thematik bestimmen natürlich auch den Rahmen, in dem öffentliche Debatten darüber überhaupt stattfinden können. In Österreich und speziell auch in der Steiermark herrscht meist große Zurückhaltung, was die Zuschreibung von Adjektiven wie beispielsweise rechtsextrem oder rassistisch betrifft. Der Klubobmann der steirischen ÖVP, Christopher Drexler, beispielsweise beschreibt die politischen Bücher des Leopold Stocker Verlages "als im charmantesten Fall skurril" und als Bücher, "die zum Teil im negativen Sinne bemerkenswertes Gedankengut transportieren".

Darin liegt auch die eigentliche Problematik in der Debatte um den Leopold Stocker Verlag und nicht – wie vorgegeben – in der Diskussion, ob eine Änderung des Landeswappen-Gesetzes für eine Aberkennung notwendig ist oder nicht. Es geht vielmehr um die Frage, ob die Bücher, die der Verlag vertreibt, als rechtsextrem einzustufen und auch als solche zu benennen sind oder eben nicht. Denn auch eine Änderung des Landeswappen-Gesetzes würde schlussendlich zu dieser Frage führen müssen.

Fehlende rechtliche Definitionen
Wer aber bestimmt nun, was rechtsextrem oder rassistisch ist?

Im Bereich der österreichischen Rechtssprechung gibt es keine allgemein gültigen Definitionen für die Begriffe "Rassismus" und "Rechtsextremismus". Martin Polaschek, Vizerektor und Professor am Institut für Österreichische Rechtsgeschichte an der Universität Graz, macht daher deutlich, dass die Hauptaufgabe der Sensibilisierung im Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus bei den Medien, PolitikerInnen und schließlich bei den WählerInnen selbst liegen müsse.

Wie schwierig es jedoch ist, öffentlich gegen Rechtsextremismus Position zu beziehen, zeigen die vielen Klagen, die Stellungnahmen zum und Zeitungsartikel über den Leopold Stocker Verlag zur Folge hatten. So klagte der Geschäftführer des Leopold Stocker Verlages beispielsweise die Israelitische Kultusgemeinde in Graz und in Wien, VerfasserInnen der Zeitung der HochschülerInnenschaft Graz und des Standard, Mitglieder der Gruppe "Mayday 2000" sowie den Betreiber des Servers, auf der die Homepage der Gruppe "Mayday 2000" liegt. Auch die Recherchen zum Radiobericht über den Leopold Stocker Verlag verliefen nicht problemlos. Mehrere Personen waren – aus Angst vor Klagen – nicht bereit, ein öffentliches Interview zu geben.

Solange rechte Positionen bis in die etablierte Politik reichen, können Einstellungen wie Fremdenfeindlichkeit und Rassismus auch leichter als akzeptierte Anschauungen vertreten werden. Spätestens im Jubiläumsjahr 2005 wäre es an der Zeit, dass PolitikerInnen klar gegen Rechtsextremismus und Rassismus Position beziehen.

 


1 http://www.doew.at/frames.php?/projekte/rechts/chronik/2004_08/no2.html (Stand: 22. 9. 2005).

Diese Nachlese basiert auf der "Radio Stimme"-Sendung vom 1. September 2005. "Radio Stimme" ist jeden zweiten Donnerstag um 13.00 Uhr auf der Frequenz von "Orange 94.0 – Das Freie Radio in Wien" zu hören. Darüber hinaus ist "Radio Stimme" nun auch in Linz auf Radio FRO (So., 11.00 Uhr) und in Innsbruck auf FREIRAD (Do., 12.00 Uhr) zu empfangen. Sämtliche "Radio Stimme"-Sendungen stehen überdies im digitalen Audioarchiv jederzeit zum Download und als Stream zur Verfügung: http://www.initiative.minderheiten.at/Radio.

 

Petra Neuhold ist Redakteurin bei "Radio Stimme".