STIMME von und für Minderheiten # 57

Werte und Wirtschaft

von Eva Atzmüller

Im September dieses Jahres fand im Volkskundemuseum (Wien) eine Diskussion zum Thema "Ethischer Luxus? Wenn Sparen fehl am Platze ist" statt. Eines der umstrittenen Themen war, ob bzw. wie Wirtschaft reguliert werden soll. Eine Zusammenfassung.

     
 

Wie können bzw. sollen bei der Produktion in den so genannten Billiglohnländern soziale Ansprüche und Umweltschutz integriert werden? Diese Frage beantworten VertreterInnen aus der Wirtschaft anders als so mancheR VertreterIn aus der Zivilgesellschaft, wie aus der oben genannten Podiumsdiskussion zu diesem Thema, die Radio Stimme mitschnitt, klar wurde.

Uneinigkeit besteht in der wichtigen Frage, ob Freiwilligkeit oder verbindliche Regeln bei der Durchsetzung von sozialen und ökologischen Rechten und Pflichten bei der Produktion zur Anwendung kommen sollen.

Freiwillige soziale Verantwortung ...
Ein Konzept, das auf Freiwilligkeit setzt, ist CSR, "Corporate Social Responsibility". CSR soll Unternehmen als Grundlage dienen, auf freiwilliger Basis soziale und Umweltbelange in ihre Unternehmertätigkeit zu integrieren. In Österreich fasst CSR durch den Verein RESPECT Fuß, den die Industriellenvereinigung im Juni 2005 gemeinsam mit der Wirtschaftskammer, dem Wirtschaftsministerium und dem Sozialministerium ins Leben gerufen hat. Grundvorrausetzung von unternehmerischer Verantwortung soll die Ertragskraft eines Unternehmens bleiben. Unternehmerische Verantwortung gegenüber den Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern, Kreditgebern und den natürlichen Ressourcen soll zu den Basisnotwendigkeiten des Wirtschaftens gehören.

Christian Frießl von der Industriellenvereinigung meint: "Wirtschaftlicher Erfolg, wirtschaftliche Leistung und Effizienz, also diese ökonomischen Kriterien genügen heute allein nicht mehr, auch nicht für den geschäftlichen Erfolg, da lasse ich die Reputation des Unternehmens noch unerwähnt. Zu den neuen Herausforderungen gehören Transparenz, Glaubhaftigkeit, Sozial- und Umweltthemen. Das Konzept der CSR, also dieses verantwortungsvollen Unternehmertums, will gerade diese ökologischen uns sozialen Belange in die ökonomischen hinein verweben."

... und die Kritik daran
Die Idee der Freiwilligkeit kritisieren verschiedene NGOs. Nicht vom guten Willen, sondern von gesetzlich bestimmten Regeln soll ein verantwortliches Handeln der wirtschaftlichen AkteurInnen abhängen. Verbindliche Regeln sollen unternehmerisches Gebaren lenken. Christian Felber von Attac meint: "Wir brauchen eine ,corporate accountability', das heißt: eine Rechenschaftspflicht für Unternehmen. Es soll globale, sanktionsfähige Instanzen geben, die Unternehmen, die eine bestimmte Reihe von Mindeststandards nicht einhalten, zur Rechenschaft ziehen. Das Ziel ist, dass Unternehmen ein Minimum an Umweltstandards, Sozialstandards und Arbeitsstandards sowie die Menschenrechte einhalten müssen und vielleicht auch ein Minimum einer Kooperation mit der lokalen Wirtschaft eingehen müssen, sodass sie tatsächlich in den armen Ländern auch einen Entwicklungseffekt auslösen und diese nicht nur als billige Werkbänke missbrauchen."

Einen Weg des Kompromisses zwischen CSR und der Forderung nach verbindlichen Regelungen geht die Clean Clothes-Kampagne. Dabei geht es um die Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen in der internationalen Sportartikel- und Bekleidungsindustrie.

Stefan Kerl von der Südwind Agentur: "Die Clean Clothes-Kampagne hat sich von Anbeginn dieser CSR verschrieben, wir haben die Einforderung von sozialer Verantwortung und verbindlichen Regelungen allerdings nicht vergessen. Wir haben auch in Österreich beim Kontaktpunkt der OECD Beschwerden eingebracht gegen multinationale Unternehmen, die gegen diese OECD-Leitsätze, die auch nicht verbindlich sind, verstoßen. Ich denke, diese verbindlichen Regelungen sind schon die Forderung – allein mir fehlt der Glaube. Solang es diese verbindlichen Regelungen nicht gibt, ist es wichtig, dass wir die CSR einfordern."

Internationale Bemühungen
Seit mehreren Jahren gibt es Bemühungen, verbindliche Abkommen auf internationaler Ebene zu vereinbaren. Die letzten Versuche gingen 2004 von der UNO aus.

Eine Unterkommission der Vereinten Nationen für den Schutz der Menschenrechte hat auf Basis von 30 UN-Abkommen 18 Normen zum Wohlverhalten von Unternehmen entwickelt und forderte ein, dass diese verbindlich sein müssen. Unternehmen, die diese Standards nicht einhalten würden, sollten von Behörden der UNO sanktioniert werden. Diese Standards wurden bisher nicht verbindlich umgesetzt.

Es bleibt der politisch-moralische Diskurs rund um die Frage, ob global handelnde Konzerne durch Freiwilligkeit oder durch verbindliche Regelungen zur Wahrnehmung allgemeiner Interessen, wie der Menschenrechte, bewegt werden sollen.

Diese Nachlese basiert auf der "Radio Stimme"-Sendung vom 29. September 2005. Die Sendungen von "Radio Stimme" stehen unter http://www.initiative.minderheiten.at/Radio zum Download oder als Stream zur Verfügung.

 

Eva Atzmüller ist Redakteurin bei "Radio Stimme".